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Zins

Erklärung:

Unter dem Begriff Zins versteht man die Überlassung von Geld bzw. Sachwerten (Mietzins) über einen Zeitraum. Er resultiert aus dem Wertabschlag, den Menschen für Güter vornehmen, über die sie erst in der Zukunft verfügen können. In der Umgangssprache wird der Zins als Zinsen verwendet.

Der hat folgende Funktionen:

  • Entgelt für ein Darlehen bzw. einen Kredit
  • Absicherung des Rückzahlungsrisikos (Risiko-Prämie)
  • Pauschalisierung von Schadenersatz (Verzugszins).

Wenn der Zins in Prozent angegeben wird, spricht man von einem Zinssatz bzw. Zinsfuß. Der Nominalzins ist der vereinbarte bzw. bezahlte Zinssatz, der Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Ist die Inflationsrate höher als der Nominalzins, kann auch der Realzins negativ sein. Drängt der Gläubiger besonders auf die Vergabe des Kredits, kann auch der Nominalzins negativ sein. Die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Bindungsdauer einer Geldanlage bezeichnet man als Zinsstruktur.

Zinseszins:

Der Zinseszins ist ein wesentliches Merkmal der Zinsrechnung. Der wird hierbei auf die Schuld aufgeschlagen und wie diese mitverzinst, sofern er nicht abgetragen wird bzw. werden kann.

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