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Effektivzins

Erklärung: Banken, Kreditinstitute und private Geldgeber werben gern mit niedrigen Zinsen. Dieser sogenannte Nominalzinssatz ist aber nur einer von vielen Faktoren, die die tatsächlichen Kosten für das Leihen von Geld bestimmen. Der Effektivzins (oder genauer: der effektive Jahreszinssatz) gibt Auskunft darüber, was ein Kredit, bezogen auf ein Jahr, kostet. Somit schützt die Angabe des Effektivzinses den Verbraucher vor irreführenden Angaben. Im Wesentlichen errechnet sich der Effektivzins aus den folgenden Faktoren: dem Nominalzinssatz, dem Disagio (nicht immer kommt ein Kredit in voller Höhe zur Auszahlung; das Disagio bezeichnet dabei den Auszahlungskurs), der Tilgung (die Rate, mit der der Kreditnehmer seinen Kredit zurückzahlt) und der Gültigkeitsdauer des Zinssatzes. Ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit, spricht man nicht mehr vom Effektivzins, sondern vom anfänglichen effektiven Jahreszins. Der Effektivzins wird in Prozent ausgedrückt. Wer Geld in Form von Verbraucherdarlehen verleiht, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet, den effektiven Jahreszins im Vertrag anzugeben (§ 492 Absatz 1).

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